Mietenfördermodell

„Fördermodell der Marktgemeinde Sierning zur Unterstützung der Neuvermietung bestehender Geschäftslokale im Gemeindegebiet Sierning“


Wer wird gefördert:

  • Natürliche und juristische Personen, die im definierten Fördergebiet einen (Unter)Mietvertrag über eine Fläche in einem bestehenden Gebäude (an dem sie selbst kein Eigentum halten) direkt mit dem Eigentümer (bzw. den Eigentümern) des Gebäudes oder mit dem Hauptmieter der gegenständlichen Fläche abschließen.

  • Bei Kooperationen von mehreren Personen, die gemeinsam eine Fläche mieten (aber kein gemeinsames Unternehmen betreiben), kann jeder der Kooperationspartner bei der Marktgemeinde Sierning um eine Mietenförderung ansuchen, wobei die Förderung jeweils nur aliquot ausbezahlt wird. Als Anreiz für die gemeinsame Kooperation kann als einmalige Starthilfe eine Förderung bis zu € 1.000,00 beantragt werden.

  • Im Falle einer Untervermietung gelangen folgende Bestimmungen zur Anwendung: 
    • Der Hauptmietvertrag ist bei der Antragstellung vorzulegen.
    • Die Förderung für den Untermietvertrag (oder für mehrere Untermietverträge im Objekt zusammen) darf nicht höher sein als es bei einer direkten Förderung des Hauptmietvertrages der Fall wäre.
    • Die Verlängerung der maximalen Förderdauer (3 Jahre) durch wechselnde Untermietverhältnisse ist nicht möglich. Die maximale Förderdauer von 3 Jahren ist auf den Hauptmietvertrag zu beziehen.

  • Eine Förderung ist bei Haupt- oder Untervermietung möglich, wenn eine der folgenden Tätigkeiten auf gewerblicher Basis ausgeübt wird und die Leistungen bzw. Produkte jeweils direkt von Endverbrauchern (Konsumenten) gekauft werden können:
    • Verkauf von Produkten 
    • Verkauf von Getränken/Speisen 
    • Erbringung von Dienstleistungen


Voraussetzung für eine Förderung ist weiters, dass die Leistungen bzw. Produkte jeweils innerhalb der ortsüblichen, branchenbezogenen Öffnungszeiten für die Konsumenten angeboten werden.


Ausschlussgrund (bei Haupt- und Untervermietung):

Verwandtschaftliches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter (bei natürlichen Personen) bzw. wenn Mieter und Vermieter verbundene Unternehmen im Sinne des UGB sind.


Fördergebiet:

Förderbar sind Mietverhältnisse in Gebäuden, die sich im Gemeindegebiet Sierning befinden.


Förderhöhe und Förderdauer:

  • Der Mieter erhält eine Förderung in der Höhe von maximal 3,00 Euro pro m² und Monat für die angemietete Fläche. Die Förderung ist der Höhe nach mit 3.600,00 Euro pro Mieter bzw. Mietvertrag und pro Jahr sowie zeitlich mit maximal 3 Jahren begrenzt. Für die Mietobergrenze ist die Nettomiete ausschlaggebend.  

  • Falls ein Mieter eine Mietenförderung zuerkannt bekommen hat und innerhalb vom Gemeindegebiet in dem zuerkannten Zeitrahmen umzieht, sowie die allgemeinen Voraussetzungen wiederum für eine Förderung am neuen Standort gegeben sind, kann der Mieter die noch nicht in Anspruch genommene Förderung auch am neuen Standort konsumieren. Falls sich die Geschäftsfläche durch den Umzug vergrößert hat und die maximale Förderhöhe (€ 3.600,- pro Mieter und pro Jahr sowie zeitlich maximal auf drei Jahre begrenzt) noch nicht erreicht wurde, kann der Mieter für die restliche Zeit des Förderrahmens um die Differenzförderung bei der Marktgemeinde Sierning gesondert ansuchen.


Sonstiges:

  • Mit der Beratung über die Vergabe der Förderung wird der Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und kommunale Betriebe betraut. Der Beschluss über die Vergabe der Förderung wird im Gemeinderat gefasst. Es besteht seitens des Förderungswerbers kein Rechtsanspruch auf den Erhalt der Förderung.

  • Für die Beantragung der Förderung wird ein Formular, in welchem auch die notwendigen Beilagen für die Antragstellung angeführt sind, erstellt. Dieses wird als „Downloadformular“ bzw. als „Onlineformular“ in der Homepage der Marktgemeinde Sierning (www.sierning.at) zur Verfügung gestellt. Die Antragstellung kann ausschließlich unter Verwendung dieses Formulars erfolgen.

  • Die Antragsbearbeitung kann erst erfolgen, sobald die geforderten Unterlagen vollständig vorliegen. Der Antrag kann innerhalb der ersten 6 Monate nach Unterzeichnung des Mietvertrages gestellt werden. Der Förderzeitraum beginnt ab Antragsstellung und die Förderung kann nicht im Nachhinein ausbezahlt werden.  Der Förderbetrag wird Anfang des Folgekalenderjahres entsprechend der Fördermonate anteilsmäßig ausbezahlt.

  • Innovative Geschäftsmodelle wie Pop-up Store oder ähnliches, können ebenfalls einen Antrag um diese Förderung stellen.




DOWNLOADFORMULAR FÜR DIE BEANTRAGUNG: Mietenförderung-DOWNLOAD-Formular

AUSFÜLLBARES FORMULAR FÜR DIE BEANTRAGUNG: Mietenförderung_PDF_ausfüllbar

ONLINEFORMULAR FÜR DIE BEANTRAGUNG: Mietenförderung-ONLINE-Formular

Zuständig