Junges Sierning PLUS

1.     Zielsetzung

Das Fördermodell „Junges Sierning PLUS“ der Marktgemeinde Sierning dient der Förderung und Unterstützung der Jugendarbeit von Sierninger Vereinen und nicht kommerziell ausgerichteten Organisationen. Förderwürdig sind alle Aktivitäten und Anschaffungen (nachfolgend „Vorhaben“ genannt), die nachhaltig in direkter oder indirekter Form der Sierninger Jugend zugutekommen und keinen kommerziellen Hintergrund haben (d.h., dass sie nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind und keinen gewerblichen Charakter haben). Zu den förderwürdigen Vorhaben zählen beispielsweise: 

  • der Ankauf von Dressen, Trainingsgeräten und Ähnliches, 
  • der Bau/Ausbau bzw. die Renovierung von Jugendräumen, 
  • Ausbildungen für Vereinsfunktionäre, die in der Jugendarbeit tätig sind etc.

Besonders förderwürdig sind Vorhaben in den Bereichen Jugendschutz, Rettungs- und Feuerwehrwesen, Sport, Kultur, Kunst, politische Bildung und Politik (mit Ausnahme Vorhaben zur Bewerbung politischer Parteien), Zeitgeschichte und Umweltschutz. Die Förderung von Veranstaltungen und Projekten für Jugendliche ist nicht Gegenstand dieses Förderprogramms, sondern erfolgt über die Programm „Junges Sierning Aktiv“.  

2.     Förderungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Vereine und Organisationen, die ihren Wirkungsbereich im Gebiet der Marktgemeinde Sierning haben. Ein Verein kann pro Kalenderjahr maximal ein Förderansuchen einbringen.
  • Der antragstellende Verein (bzw. die antragstellende Organisation) hat sich in den vergangenen drei Jahren vor der Antragstellung aktiv am gesellschaftlichen, kulturellen bzw. sportlichen Leben der Marktgemeinde Sierning beteiligt (z.B. laufende Jugendarbeit, Teilnahme an Gemeindeveranstaltungen, Durchführung von eigenen Veranstaltungen etc.).
  • Die Jugendarbeit des antragstellenden Vereins muss einen gewissen Schwellenwert übersteigen (mindestens zehn Mitglieder unter 25 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung). 

3.     Förderungssumme

Die Fördersumme beträgt maximal 3.000,-- Euro. Die konkrete Höhe richtet sich nach der Anzahl an Jugendlichen, die vom geförderten Vorhaben profitieren, den Kosten sowie der Nachhaltigkeit des geförderten Vorhabens. Bei der Bemessung der Höhe der Förderungssumme werden darüber hinaus auch allfällige Förderungsmittel berücksichtigt, die der Antragsteller bereits in den jeweiligen Vorjahren aus dem Programm „Junges Sierning PLUS“ erhalten hat. 

4. Vergabe der Fördermittel

Anträge auf Förderungen im Rahmen des Programms „Junges Sierning Plus“ können an den Gemeindeausschuss für Jugend, Sport und Vereinsangelegenheiten gerichtet werden. Der Antrag muss vor der Durchführung des Vorhabens am Marktgemeindeamt Sierning eingereicht werden und eine konkrete Kostenaufstellung inkl. Finanzierungsplan enthalten. Die notwendigen Einreichunterlagen laut Antragsformular müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung vollständig vorhanden sein. 

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Gemeindevorstand (bis 2.000,-- Euro) bzw. der Gemeinderat (ab 2.000,-- Euro). Der Ausschuss für Jugend, Sport und Vereinsangelegenheiten nimmt die Anträge entgegen und erarbeitet einen unverbindlichen Vorschlag bezüglich der Förderungswürdigkeit bzw. der konkreten Förderungssumme des Vorhabens.  

Die Auszahlung der Mittel kann jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, insbesondere an eine Vorlage der angefallenen Ausgaben (Rechnungsbeleg). Der Zeitpunkt der Auszahlung bzw. die Überweisung auf das angeführte Konto, wird vom Gemeindevorstand (bzw. Gemeinderat) festgelegt. Widmungsfremd verwendete Gelder müssen an die Marktgemeinde Sierning zurückerstattet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Erhalt einer Förderung.

 

 

Zuständig

Zuständigkeiten