Wissenswertes aus der Bauabteilung

Einfriedungen, Zäune und Hecken

Mit der Sitzung am 21.03.2024 hat der Gemeinderat eine neue Richtlinie für Grundstückseinfriedungen, Bauwerke und lebende Zäune und Hecken entlang von öffentlichen Straßen beschlossen.

Wie im Oö. Straßengesetz 1991 festgehalten sind Bauwerke, lebende Zäune und Hecken in einem Abstand von 8,0 m gemessen vom Straßenrand aus, dem Straßenerhalter, also der Marktgemeinde Sierning, zu melden. Dazu sind maßstäbliche Skizzen anzufertigen, bestehend aus Lageplan, Grundriss und Ansicht von der Straße aus gesehen. Diese sind dem ansonsten formlosen Ansuchen an die Straßenverwaltung beizulegen.


Dabei sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Eine maximale Höhe von 2,0 m über dem natürlichen Gelände darf nicht überschritten werden, dabei sind Sichtweiten einzuhalten.
  • Ein massiver Zaunsockel von Einfriedungen darf eine maximale Sockelhöhe von 60 cm über straßenseitigem Anschlussniveau nicht überschreiten.
  • Bepflanzungen entlang von öffentlichen Straßen dürfen nur so gepflanzt werden, dass die gleichen Sichtweiten eingehalten sind.
  • Bepflanzungen im Kreuzungsbereich öffentlicher Straßen, sowie im Bereich von Grundstücksausfahrten dürfen nur eine Höhe von maximal 1,0 m haben.
  • Pflanzen dürfen nicht über die Grundgrenze in das öffentliche Gut ragen.
  • Bei Stützmauern und Böschungen entlang des öffentlichen Gutes sind die gleichen Sichtweiten einzuhalten. In bestimmten Fällen ist zwischen der Stützmauer bzw. der Böschung ein Bankett von 30 cm freizuhalten.


Die hier angeführten Sichtweiten und Regeln werden von den Mitarbeitern der Bauabteilung im Zuge der Bearbeitung Ihres Ansuchens an die Straßenverwaltung kontrolliert. Sie erhalten, bei Einhaltung der Vorgaben, eine Bestätigung zur Errichtung der Einfriedung. Im Fall einer notwendigen Bauanzeige wird Ihnen das im Zuge der Bearbeitung mitgeteilt und Sie werden beim Bewilligungsverfahren angeleitet.


Einfriedungen entlang der Nachbargrundgrenzen sind im Oö. Bautechnikgesetz 2013 geregelt und dürfen eine Höhe von 2,0 m über dem natürlichen Gelände nicht überschreiten.


Ein Informationsblatt mit näheren Erläuterungen finden Sie unter www.sierning.at in der Rubrik Verwaltung & Politik, Formulare, Bauangelegenheiten oder Informationsblätter, sowie mit der Suche auf der Homepage mit dem Suchbegriff „Einfriedung“.

Zaun



08.05.2024