Voranschlag

Der Gemeindevoranschlag stellt eine Zusammenfassung der im kommenden Finanzjahr fällig werdenden Einnahmen und Ausgaben dar und liegt jeweils zwei Wochen vor und zwei Wochen nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Sierning zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Zuständig