Oö. Bau-Übertragungsverordnung 2024

Mit 01.02.2024 wurde die sogenannte „Oö. Bau-Übertragungsverordnung 2024“ der Oö. Landesregierung rechtswirksam. Diese sagt aus, dass mit diesem Stichtag die Zuständigkeit bei  allen, neu zu beurteilenden Bauverfahren von Gewerbebetrieben im Gemeindegebiet von Sierning bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land liegt. Das beinhaltet die Zuständigkeit für folgende Schritte im Zuge eines Bauverfahrens eines Gewerbebetriebes:

  • Bauberatung
  • Vorprüfung des Bewilligungsantrages
  • Bau- und Gewerbeverhandlung samt Ladung
  • Bescheiderstellung
  • Baubeginnsmeldung
  • Bauführermeldung
  • Baufertigstellungmeldung
  • baupolizeiliche Handlungen


Davon betroffen sind sowohl anzeigepflichtige als auch bewilligungspflichtige Bauvorhaben.


Durch diese Bau-Übertragungsverordnung haben die Gewerbebetriebe den Vorteil ein „One-Stop-Shop-Prinzip“ nutzen zu können. Es gibt nur noch eine zuständige Anlaufstelle und Behörde für die Bewilligung und Abwicklung von Bauvorhaben (=Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land).


In den Fällen wo die überwiegende Nutzung des Objektes nicht gewerblich ist, verbleibt die Zuständigkeit für Bauverfahren unverändert bei der Marktgemeinde Sierning, die Zuständigkeit der Gewerbebehörde ist weiterhin für den gewerblichen Teil gegeben.


Der Bürgermeister der Marktgemeinde Sierning ist und bleibt weiterhin Ansprechperson bei der Grundstücks- und Standortsuche für Gewerbetreibende und Betriebsneuansiedlungen.


Die Auskünfte zur Flächenwidmung werden weiterhin, wie bisher, von der Bauabteilung bearbeitet. Die Zuständigkeit für Änderungen in der Raumordnung (Flächenwidmung und örtliches Entwicklungskonzept) verbleibt beim Gemeinderat der Marktgemeinde Sierning.



Kontaktdaten der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land:

Spitalskysrtaße 10a

4400 Steyr

Telefon: +43 (0) 7252 / 52 361 - 0

Fax: +43 (0) 7252 / 52 361 - 24 13 99

E-Mail: bh-se.post@ooe.gv.at

https://www.land-oberoesterreich.gv.at/bh_steyr_land.htm



Link zur rechtskräftigen Oö. Bau-Übertragungsverordnung 2024:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrOO&Gesetzesnummer=20001261



Oö. BauÜV 2024, Fassung vom 02.02.2024

06.02.2024