Nachtragsvoranschlag

Der Nachtragsvoranschlag ist eine nach dem gleichen Verfahren wie der Voranschlag zustandegekommene Änderung oder Ergänzung des genehmigten Voranschlages.

Vor und nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat der Marktgemeinde Sierning liegt der Nachtragsvoranschlag zwei Wochen am Gemeindeamt zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

 

Zuständig