Melderecht

Anmeldungen per Fax oder E-Mail sind derzeit gesetzlich nicht möglich.

Für eine An-, Um- oder Abmeldung muss der Meldezettel mit Original-Unterschriften vorgelegt werden.

Die Anmeldung eines Wohnsitzes darf erst nach tatsächlicher Unterkunftnahme erfolgen. Eine Anmeldung eines Wohnsitzes ohne faktische (tatsächliche) Unterkunftnahme ist strafbar (Scheinmeldung).

Fristen:

  • Wenn Sie eine neue Unterkunft beziehen, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen an der neuen Adresse anmelden.
  • Wenn Sie eine Unterkunft abmelden möchten (ohne eine andere Unterkunft anzumelden) muss die Abmeldung innerhalb von drei Tagen davor bis drei Tage danach gemacht werden.
  • Die gleichzeitige Ab- und Anmeldung von Unterkünften (Wechsel des Hauptwohnsitzes) hat innerhalb von drei Tagen zu erfolgen.


Zuständig