Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung über den aufrechten Wohnsitz kann jede/r, für sich oder für eine Person, für die er/sie meldepflichtig ist (z. B. Kind) beantragen.

Eine Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister kann bei jeder Gemeinde in Österreich, unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises, beantragt werden!

Kosten:

Meldebestätigung aus dem örtlichen Melderegister (OMR) € 2,10 Verwaltungsabgabe 

Meldebestätigung aus dem zentralen Melderegister (ZMR) € 3,-- Verwaltungsabgabe

Dient die Meldebestätigung nicht zur Vorlage bei einer bestimmten Stelle, werden zusätzlich € 14,30 Zeugnisgebühr eingehoben!

 

Zuständig