Lärmschutzverordnung

Die Verbotszeiten, welche in der Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Sierning beinhaltet sind, wurden wie folgt festgelegt:

Sonn- und Feiertage: Generell verboten

Montag bis Samstag: von 20.00 bis 07.00 Uhr

Samstag:                      von 17.00 bis 24.00 Uhr

Lärmschutzverordnung