Die Verbotszeiten, welche in der Lärmschutzverordnung der Marktgemeinde Sierning beinhaltet sind, wurden wie folgt festgelegt:
Sonn- und Feiertage: Generell verboten
Montag bis Samstag: von 20.00 bis 07.00 Uhr
Samstag: von 17.00 bis 24.00 Uhr
Lärmschutzverordnung