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Aushängezeitraum: 25.04.2024 - 08.06.2024
In der KG Neuzeug wurden über drei Jahre hinweg (2021, 2022 und 2023) Vermessungsarbeiten und Grenzverhandlungen durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen Steyr durchgeführt. Ziel war, die noch nicht vermessenen Grundstücke der KG Neuzeug zu vermessen und in den Grenzkataster zu übertragen.
Mit Verordnung Nr. 6081 des Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen vom 14. Februar 2024 wird das Richtigstellungsverfahren angeordnet. Das Verfahren beginnt am 29.04.2024 und endet am 07.06.2024.
Der Entwurf des Grenzkatasters kann in dieser Zeit im Internet unter kataster.bev.gv.at eingesehen werden.
Zusätzliche Informationen über die grenzrelevante Situation (Einbauten, Grenzzeichen) sind in der Naturstandsdarstellung ersichtlich. Sie kann im oben angegebenen Zeitraum
eingesehen werden.
Während des Richtigstellungsverfahrens können von den beteiligten Eigentümern Einwendungen gegen den Entwurf dahingehend erhoben werden, dass
a) die Grenzen nicht entsprechend den in § 28 Abs.1 VermG angeführten Grundlagen und den inzwischen eingetretenen Veränderungen im Entwurf enthalten sind oder
b) die Verfahrensvorschriften nicht eingehalten wurden.
Über jede Einwendung wird eine mündliche Verhandlung je nach Erfordernis an Ort und Stelle oder im Vermessungsamt Steyr abgehalten werden.
Kundmachung Nr. 6081 BEV (399 KB) - .PDF
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