Geflügelpest – Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter

Geflügel

Pflichten der Tierhalterinnen und Tierhalter in Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko


Viele Bezirke und Gemeinden in Österreich bzw. das gesamte Bundesland Oberösterreich sind als Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko deklariert.


Es gilt Stallhaltungspflicht:

Geflügel ist in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest oben abgedeckt sind, zu halten (z.B. Volieren mit Dach oder sogenannte „Wintergärten – zum Stall anschließende, durch Netz oder Gitter abgesicherte offene Fronten unter einem Dach).


Betriebe unter 50 Stück Geflügel sind bei Einhaltung der folgenden Biosicherheitsmaßnahmen von der Stallhaltungspflicht ausgenommen: 

Enten und Gänse werden getrennt zu anderem Geflügel gehalten, sodass ein Kontakt nicht möglich ist und in Ausläufen wird das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt oder die Fütterung und Tränkung erfolgt im Stallinnenbereich oder einem Unterstand. Die Ausläufe müssen in diesem Fall gegen Oberflächengewässer, an denen sich wildlebende Wasservögel aufhalten können, ausbruchsicher abgezäunt sein.


Die Tränkung darf nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben.


Alle wichtigen Informationen erhalten Sie hier:

Land OÖ - Vogelgrippe - Geflügelpest


05.12.2023