Neues Oö. Hundehaltegesetz 2024

Hund

Liebe Gemeindebürgerinnen, liebe Gemeindebürger,

Ab 01. Dezember 2024 tritt das neue Oö. Hundehaltegesetz in Kraft!

Wir haben für Sie alle wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Für Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull und Tosa Inu gelten erhöhte Ausbildungserfordernisse sowie eine Leinen- UND Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum. Eine Befreiung ist durch eine positive verhaltensmedizinische Evaluierung möglich. Diese darf nicht vor dem vollendeten 12. Lebensmonat des Hundes eingeholt worden sein und darf nicht älter als drei Monate sein.

  •  Zusätzlich zum sechsstündigen Sachkundenachweis müssen Halter von großen Hunden (Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) in Zukunft eine Alltagstauglichkeitsprüfung absolvieren. Bei der Prüfung müssen sie den gewissenhaften Umgang im Alltag und das konfliktfreie Führen des Hundes durch alltägliche Situationen nachweisen. 

  • Die Gemeinden erhalten mehr Handhabe durch klare und strengere Regeln bei auffälligen Hunden. Ziel ist es, bereits vor schweren Bissvorfällen aktiv zu werden und damit mehr Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten. Hunde können künftig aufgrund ihres aggressiven Verhaltens als auffällig erklärt werden, etwa wenn sie durch aggressives Anspringen oder Hetzen eine Bedrohung für Mensch und Tier darstellen.

Auf der Homepage des Landes Oberösterreich werden die Anbieter der Sachkundekurse in Oberösterreich veröffentlicht. Weiters werden dort Informationen bzw. Links zu jenen Organisationen und Personen veröffentlicht, die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP) abnehmen werden und andererseits als verhaltensmedizinischer Evaluierer zur Verfügung stehen werden.

Weitere Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024 finden Sie auf der Website www.sichermithund.at.


Oö. Hundehaltegesetz 2024





21.11.2024