Keine Verbindung von sonstigen Einrichtungen zum öffentlichen Trinkwassernetz

ein Wasserhahn, der Wasser in ein Glas gießt

Trinkwasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen. Die Trinkwasserversorgung unterliegt in Österreich sehr hohen Qualitätsanforderungen, die von öffentlichen Wasserversorgern durch entsprechende Technik, geschultes Personal und strenge Kontrollen gewährleistet werden. Neben der Ortswasserleitung werden bei manchen Haushalten im Gemeindegebiet auch Hausbrunnen oder Regenwasserzisternen betrieben, welche neben der Ortswasserleitung als Nutzwasser verwendet werden. 

Bei einer nicht erlaubten Verbindung sonstiger Einrichtungen (wie private Hausbrunnen oder Regenwasserzisternen) über die Hausinstallation mit der öffentlichen Wasserleitung, kann es zu Verunreinigungen des öffentlichen Versorgungsnetzes kommen. Nutzwasser hat häufig Verkeimungen, die über provisorische oder dauerhafte Verbindungen ins Trinkwasser (Ortswasser) gelangen können.

Private Hausbrunnen dürfen daher auf keinen Fall und in keiner Weise mit dem öffentlichen Versorgungsnetz oder mit den daraus versorgten Hausinstallationen verbunden sein! Häufig werden zur „Trennung“ Absperrschieber, Rückflussverhinderer oder Rohrtrenner eingesetzt. Diese sind allerdings verboten, eine hygienisch einwandfreie Trennung beider Versorgungssysteme ist durch eine Fachfirma zu gewährleisten.

Nur eine vollständige Trennung der Rohrleitungen bietet ausreichenden Schutz. Sollte es zu Verunreinigungen durch Keime im Wasserleitungsnetz kommen, werden Überprüfungen der einzelnen Wasseranschlüsse vorgenommen. Falls in Ihrem Haushalt Rohrverbindungen zwischen der öffentlichen Wasserversorgung und einem Hausbrunnen bestehen, müssen Sie im Interesse einer sicheren Wasserversorgung umgehend eine wirkungsvolle Trennung vornehmen, damit Sie und Ihre MitbürgerInnen auch weiterhin einwandfreies Trinkwasser genießen können. Wer Trinkwasser verunreinigt, muss in Österreich mit hohen Strafen rechnen.

Zusätzlich werden die gesamten Kosten der Wiederherstellung der Wasserversorgung dem Verursacher weiterverrechnet. Hier können erhebliche Kosten entstehen!

18.08.2026