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§ 24 StVO Halten und Parken verboten
In Österreich sind Halte- und Parkverbote im Ortsgebiet in der Straßenverkehrsordnung (StVO) 1960 geregelt, insbesondere in § 24 (Halten und Parken verboten).
Die Überwachung und Kontrolle über die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung, fällt in die Zuständigkeit der Polizei. Verstöße gegen § 24 sind bei der Polizei anzuzeigen.
27.01.2026