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In letzter Zeit erhalten wir vermehrt Rückfragen von Bürgerinnen und Bürgern, weil Gemeinderechnungen scheinbar nicht zugestellt wurden und stattdessen bereits eine Mahnung eingelangt ist. In den meisten Fällen liegt dies daran, dass die Rechnung aufgrund der aktivierten elektronischen Zustellung nicht mehr per Post oder E-Mail versendet wird, sondern elektronisch bereitgestellt wird.
Wer die elektronische Zustellung über die ID Austria aktiviert hat, erhält amtliche Schriftstücke von Behörden grundsätzlich digital. Dazu gehören auch Vorschreibungen und Rechnungen der Gemeinde.
Sobald ein neues Dokument vorliegt, wird an die hinterlegte E-Mail-Adresse eine Benachrichtigung versendet. Diese E-Mail enthält den Hinweis, dass im elektronischen Postkorb ein neues Schriftstück eingelangt ist.
Die Gemeinderechnung muss anschließend vom Empfänger selbst über das elektronische Postfach (FinanzOnline) abgerufen werden.
Wird die Benachrichtigung übersehen oder die Rechnung nicht rechtzeitig abgerufen, kann dies in weiterer Folge zu Mahnungen führen.
Die Gemeinde ersucht daher alle Bürgerinnen und Bürger, die elektronische Zustellung aktiviert haben, ihre hinterlegte E-Mail-Adresse regelmäßig zu kontrollieren und eingelangte Dokumente zeitnah im elektronischen Postfach abzurufen.
Informationen zur elektronischen Zustellung oder zur Aktivierung bzw. Deaktivierung dieses Services finden Sie auf der Homepage des Bundeskanzleramtes – elektronische Zustellung.
Hier gelangen Sie zur Seite des Bundeskanzleramtes:
Elektronische Zustellung-Mein Postkorb
Hier noch die Schritt-für-Schritt-Anleitung für die ABMELDUNG der elektronischen Zustellung innerhalb der ID-Austria:
WICHTIG: Ungelesene Nachrichten: Eine Abmeldung ist nur möglich, wenn keine ungelesenen Nachrichten mehr in Ihrem Postkorb liegen.
03.09.2026