ID-Austria

Was ist die ID Austria?

Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist somit Ihr Schlüssel zu sicheren digitalen Services.

Alle Personen ab 14 Jahren mit Bezug zu Österreich können eine ID Austria registrieren. Suchen Sie für eine Neuregistrierung eine Behörde auf und schließen Sie danach die Registrierung zu Hause ab.

Die ID Austria ist eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte. Sie kann im behördlichen Umfeld sowie in der Privatwirtschaft verwendet werden.


Registrierungsbehörden für österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger:

Eine Registrierung bei der Gemeinde, welche Reisepass- und Personalausweisanträge entgegennimmt, ist nur für Einwohnerinnen/Einwohner der jeweiligen Gemeinde möglich.

Registrierungsbehörden


Ausländische Staatsangehörige können sich an Landespolizeidirektionen und  Dienststellen des Finanzamtes Österreich wenden.


Voraussetzungen für die Registrierung einer ID Austria 


Bei der Registrierung benötigen Sie:

-einen österreichischen Reisepass oder Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis

-Aktuelles Passfoto (max. 6 Monate alt): entfällt, wenn Sie über einen gültigen Reisepass (ausgenommen Notpässe), Personalausweis verfügen

-Ihr Smartphone


Vorgehensweise:

1. Am Gemeindeamt erscheinen mit Smartphone und Lichtbildausweis

2. Die Mitarbeiter führen den behördlichen Teil der Registrierung durch (die Fertigstellung erfolgt ausschließlich durch "Self-Service" zu Hause.)

3. Sie erhalten einen ID Austria-Ausdruck, dieser beinhaltet alle Informationen die Sie benötigen um die Registrierung zuhause abzuschließen

4. Zuhause die Registrierung fertigstellen mit dem Smartphone und einem Zweitgerät (z.B. Computer)

5. Fertig, gleich alle digitalen Services nutzen


Hilfe zu ID Austria:

Anleitungen und häufig gestellte Fragen

Bei Problemen kontaktieren Sie bitte das Service Center unter +43 50 233770 (Montag bis Freitag, 8:00–16:00 Uhr).

Zuständig