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Für den Ankauf eines energieeffizienteren Haushaltsgerätes, welches ab Rechtskraft der Richtlinie anstelle eines veralteten Gerätes angeschafft wird, gewährt die Gemeinde Sierning eine Förderung, welche wie folgt geregelt wird:
1. Ziel
Zielsetzung dieser gegenständlichen Förderung ist eine Reduktion von ineffizienten Haushaltsgeräten durch einen Austausch auf energieeffizientere Technologien in den Sierninger Haushalten.
Durch eine finanzielle Förderung, durch aktive Bewusstseinsbildung in puncto Schonung der Umweltressourcen und durch Darlegung von Einsparungsmöglichkeiten bei Energiekosten, Wasserverbrauch, Kanalgebühren etc. durch den Umstieg auf energieeffizientere Technologien ist die Zielerreichung gewährleistet.
Zusätzlich werden durch die vorliegende Richtlinie die regionale Wirtschaft in puncto Wertschöpfung, Erhalt von Arbeitsplätzen und Werbeeffekt positiv unterstützt.
Um der Zielsetzung dieser Förderung gerecht zu werden, evaluiert der Ausschuss für Umwelt- und Raumordnung jährlich die Energieeffizienzklassen bzw. das Antragsformular wird aufgrund des Ergebnisses der Evaluierung angepasst.
2. Antragsberechtigte
Um eine Förderung können ausschließlich natürliche Personen ansuchen, welche ihren Hauptwohnsitz im Zeitpunkt der Antragstellung in der Marktgemeinde Sierning haben.
3. Förderungsgegenstand
Gefördert wird durch einen einmaligen Kostenzuschuss der Ersatz veralteter Haushaltsgeräte durch ein Gerät moderner energiesparender Bauart. Die geförderten Haushaltsgeräte sind in folgenden abschließenden Kategorien unterteilt, welche der Energieeffizienzklasse C oder besser (A++ nach dem alten Energielabel) angehören müssen und im Haushalt des Hauptwohnsitzes der Antragstellerin bzw. des Antragstellers verwendet werden.
Kategorien:
Geschirrspüler
Waschmaschine, Wäschetrockner
Kühlschrank mit / ohne Gefrierfach, Kühl- / und Gefrierkombination
Gefriertruhe, Gefrierschrank
4. Pflichten des Förderungswerbers/der Förderungswerberin
a. Das zu fördernde, energieeffizientere Haushaltsgerät muss von einem Partnerbetrieb im Gemeindegebiet von Sierning bezogen werden.
b. Der Partnerbetrieb garantiert im Gegenzug eine umfassende Beratung in puncto Kosten- /Nutzenanalyse und eine faire Preisgestaltung.
c. Der Austausch des energieeffizienteren Gerätes und die fachgerechte Entsorgung des veralteten Gerätes gleicher Kategorie sind durch den Partnerbetrieb am Förderungsantrag zu bestätigen.
5. Förderungshöhe und Förderungsanzahl
Die Förderung beträgt 7 Sirnicha-Münzen (Wert: € 70,-) pro Förderungsfall. Die Anzahl der Förderungsfälle ist auf maximal ein Haushaltsgerät pro Kategorie (Geräteart) und Haushalt für einen Betrachtungszeitraum von zehn Jahre begrenzt. Vorerst ist die Förderung bis 30.06.2027 befristet.
6. Antrag und Erledigung
Die Abwicklung zur Gewährung dieser Förderung obliegt der Gemeindeverwaltung im Rahmen dieser Richtlinie.
Der Förderantrag ist mittels Formblatt an die Marktgemeinde Sierning zu richten. Die im Formblatt angeführten und zur weiteren Beurteilung des Antrages notwendigen Bestätigungen über die fachgerechte Beratung in puncto Kosten-/Nutzenanalyse und über die ordnungsgemäße Entsorgung des Altgerätes sind beizubringen und die Rechnung des Neugerätes der Energieeffizienzklasse C oder besser (A++ nach dem alten Energielabel) sind diesem beizulegen.
Der Förderantrag ist spätestens drei Monate nach Rechnungsstellung für das Ersatzhaushaltsgerät bei der Marktgemeinde Sierning einzureichen.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich in Form von Sirnicha-Münzen im Bürgerservice der Marktgemeindeamt Sierning nach erfolgter Prüfung des Förderantrages.
7. Beginn und Dauer der Förderung
Die Förderung von Haushaltsgeräten durch die Marktgemeinde Sierning werden rückwirkend, nahtlos mit Auslaufen der letzten Befristung (30.06.2024} mit 01.07.2024 fortgeführt.
Die Förderung von Haushaltsgeräten durch die Marktgemeinde Sierning wird vorerst bis 30.06.2027 befristet.
8. Widerruf und Rückzahlung der Förderung
Die Förderung kann widerrufen und zurückgefordert werden, wenn der/die Förderungsnehmer/In:
a. zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht oder maßgebliche Tatsachen verschwiegen hat;
b. die Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen verweigert.
Die Rückzahlung hat in Euro zu erfolgen und beträgt die Höhe des gewährten Förderungsbetrages inkl. Verzinsung (gemäß VPI Statistik Austria).
9. Ausschluss des Rechtsanspruches
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung durch die Marktgemeinde Sierning besteht nicht.
10. Nicht gefördert werden
Haushaltsgeräte mit einer Energieeffizienzklasse unter C (A++ nach dem alten Energielabel) sowie Anschaffungen, die nicht für eine Verwendung im Haushalt des Hauptwohnsitzes der Antragstellerin bzw. des Antragstellers bestimmt sind.
11. Partnerbetriebe
a. Elektro Platzer GmbH, Hauptstraße 14, 4421 Aschach an der Steyr
b. EP Thomas Poth Elektro-Service-Handel GmbH, Burgstallstraße 32, 4523 Neuzeug
c. Sierninger Elektrohaus GmbH; Bad Haller Straße 21, 4522 Sierning
d. Tischlerei Ecker GesmbH, Mühlberg 21, 4522 Sierning